Glossar

Reinclusion Request

Der englische Begriff "Reinclusion Request" bedeutet zu Deutsch ein "Antrag auf Wiederaufnahme". Durch Spam-Maßnahmen wie versteckte Texte oder Weiterleitung kann es passieren, dass diese Webseiten durch die Suchmaschinen mit einer Strafe belegt werden. Dies kann einen Pagerank von null zur Folge haben oder gar den Ausschluss aus dem Datenbestand der Suchmaschine.

Ein "Reinclusion Request" bietet den Webseitenbetreibern eine Strafe auf Bewährung. Die Strafe kann unter Umständen zurückgenommen werden, wenn die Webseitenbetreiber darlegen können, dass die Ursache für diese Folge behoben wurde und sie Reue zeigen. Es ist anzuraten dem Webmaster von zum Beispiel Google eine E-Mail zu schreiben mit der Betreffzeile "Reinclusion Request", denn ein Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme in den Datenbestand besteht nicht.

In weniger schweren Fällen ist das nicht immer notwendig. Wenn man die Ursache der Bestrafung ausgeschaltet hat, kann eine automatische Aufnahme in den Index wieder erfolgen. Jedoch ist es empfehlenswert sich mit dem Webmaster in Verbindung zu setzen, wenn die Webseite auf Grund von Spamming entfernt wurde.