Glossar

Deeplink

Ein Deeplink bezeichnet einen Hyperlink, dessen Linkziel nicht die Startseite einer anderen Website ist, sondern eine noch tieferliegende Webseite. Dabei wird die Homepage einer Webseite umgangen und es wird direkt auf eine untergeordnete und fremde Webseite verwiesen. Durch diese Deeplinks kann in den Ergebnislisten der Suchmaschinen eine bessere Platzierung erreicht werden. Zudem verhelfen sie einer schnelleren Indexierung der Webseite.

Gerade aus diesen Grund ist der Deeplink schon des Öfteren Gegenstand von Gerichtsverhandlungen geworden. Webmaster klagten zumeist mit der Begründung, Werbeeinnahmen zu verlieren, wenn Besucher das Angebot nicht über die Startseite erreichen. Da aber heutzutage Werbung auch fester Bestandteil aller Unterseiten ist, hat dieses Argument jegliche Überzeugungskraft verloren. Daher hat im Jahre 2003 der BGH in der Paperboy-Entscheidung die grundsätzliche rechtliche Unbedenklichkeit des Deeplink bestätigt.