Glossar

Datensicherung

Unter einer Datensicherung versteht man eine Kopie von den im eigenen Computersystem vorhandenen Daten auf ein alternatives Speichermedium. Eine solche Datensicherung wird auch mit dem englischen Begriff Backup bezeichnet. Die kopierten Daten werden auf dem Speichermedium aufbewahrt, um bei einem möglichen Datenverlust den Schaden der verlorenen Dateien begrenzt zu halten. Ein Datenverlust kann zum Beispiel durch Hardwareschäden, Diebstahl, versehentliches Löschen, Zerstörung des Speichermediums durch Brand usw., hervorgerufen werden.

Daher empfiehlt es sich, eine Datensicherung in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Das kann auf dem heimischen privaten PC zum Beispiel einmal im Monat sein, wogegen viele Unternehmen ein tägliches Backup durchführen. Die aktuelle Gesetzeslage besagt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe, dass im geschäftlichen Bereich eine Datensicherung Pflicht ist, für die die EDV Anwender selber verantwortlich sind. Die Pflicht zur Datensicherung ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare, revisionssichere Buchführung (HGB).