Abmeldung
Die Abmeldung von Websites kann gelegentlich auch über die Suchmaschinen erfolgen.
Um diese Abmeldung durchzuführen, muss genau wie bei der Anmeldung die URL der nicht
mehr benötigten Seite angegeben werden. Zuerst muss die entsprechende Datei auf dem
Server gelöscht werden. Der innerhalb einer kurzen Zeit erfolgende Seitenaufruf der
Suchmaschine führt zur folgenden Feststellung: Die betroffene Seite ist nicht mehr vorhanden.
Dies hat die anschließende Löschung im Datenbestand der Suchmaschine zur Folge.
So sollte es sein. Jedoch unterscheidet die Theorie sich oft von der Praxis.
Hier zeigt es sich, dass Suchmaschinen oft gelöschte Seiten abrufen, sobald sie auf
einer Seite einen Link auf die nicht mehr vorhandene Seite finden. Das ist die Folge
einer schlechten Pflege der jeweiligen Site-Betreiber. Daraus resultiert, dass Suchmaschinen
in Ihren Protokoll-Dateien immer wieder versuchte Seitenaufrufe nicht mehr existierender
Seiten finden. Dieses Problem erscheint dem verärgerten User dann als Error 404 in seinem Log-File.
Für das Indizieren der Seiten ist der Spider der Suchmaschine zuständig.
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