Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes
Verhalten künftig zu unterlassen, wenn es zum Beispiel um einen Domain Namen geht. In diesem Schreiben
rügt der Abmahnende ein Verstoß des Abgemahnten über den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen das
Markengesetz (MarkenG) oder eines anderen in Betracht kommenden Gesetzes.
Eine solche Abmahnung besteht aus einer Beschreibung des gerügten Verstoßes, sowie einer Aufforderung,
innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auf eine Abmahnung
kann in dreierlei Hinsicht reagiert werden:
Erfolgt die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, wird die Forderung außergerichtlich akzeptiert
und der Domain Name freigegeben. Die Kostennote des Anwalts richtet sich nach dem Streitwert und muss
zudem beglichen werden. Keinerlei Reaktion auf die Abmahnung birgt die Gefahr, dass die Gegenseite eine
einstweilige Verfügung erlangt, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Sollte die Abmahnung nicht
gerechtfertigt sein, kann in Form einer negativen Feststellungsklage dagegen angegangen werden.
In jedem Fall sollte man sich kurz telefonisch von einem
Anwalt über weitere Schritte zu einer Abmahnung beraten lassen.
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