Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei
Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit
der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde,
dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht
eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren
Folgen emion unverzüglich mitzuteilen.
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
welche die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende
Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten
Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer
bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte
und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die
Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Über den Informationsaustausch der
Ansprechpartner wird die Agentur emion ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist
dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine
Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt die Agentur emion bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen
von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die
Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird der Agentur emion
hinsichtlich der von der Agentur emion zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, die Agentur emion im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese die Agentur emion
umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein
anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur emion die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich
von der Agentur emion tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen.
Die Agentur emion hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die Agentur emion
aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4. Termine
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von der Agentur emion nur durch den
Ansprechpartner zugesagt werden. Termine behalten nur im Rahmen definierter Planungen
ihre Gültigkeit. Der Kunde kann nur im Rahmen schriftlich dokumentierter Verträge
Terminerfüllung einfordern. Erfüllungstermine können sich verzögern, wenn Zusatzleistungen
während der Erstellungsleistung durch den Kunden eingefordert werden. In diesem Fall
verfallen zugesagte Termine bis zur nächsten vertraglichen Regelung anspruchslos.
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch
deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen
und als verbindlich zu bezeichnen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur emion nicht zu
vertreten und berechtigen die Agentur emion, das Erbringen der betroffenen Leistungen um
die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur
emion wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5. Leistungsänderungen
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur emion zu erbringenden
Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber die Agentur emion äußern.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können,
kann die Agentur emion von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
Die Agentur emion prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere
hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt die Agentur
emion, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert
ausgeführt werden können, so teilt die Agentur emion dem Kunden dies mit und weist ihn
darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die
betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der
Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Agentur emion die Prüfung
des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit
zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur emion dem Kunden die Auswirkungen
des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält
entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder
Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung
dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen
Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall,
dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der
Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer
der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der
Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben. Die Agentur emion wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.
Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines
Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall,
dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach
diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von der Agentur emion berechnet.
Die Agentur emion ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu
ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung
der Interessen von der Agentur emion für den Kunden zumutbar ist.
6. Suchmaschinenoptimierung
Der Kunde erklärt sich bereit durch die Agentur emion notwendige Änderungen am Quelltext bzw.
der Programmierung, für die bestehende Internetpräsenz, vornehmen zu lassen. Diese Arbeiten
haben keine Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit der Internetpräsenz. Die Agentur emion erhält
hierfür den FTP-Zugang für die Internetpräsenz und falls nicht anders vereinbart, Keywords
sowie Keywordrelevante Texte vom Kunden. Sollte der FTP Zugang für emion bzw. die Optimierungen
gelöscht werden, ist emion berechtigt den Beitrag "Grundgebühr & pro Keyword Preis" für
die gesamte Laufzeit in Rechnung zu stellen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Agentur emion jederzeit Zugriff auf die
erstellten Seiten gewährt werden. Zudem ist es dem Kunden untersagt diese Seiten im Zusammenhang
eigener Suchmaschinenoptimierung zu nutzen. Es ist weiterhin untersagt die Optimierung zu
kopieren, zu verändern und oder an dritte Weiterzutragen. Bei Zuwiderhandlung wird eine
Vertragstrafe in Höhe von 5000,00 Euro angesetzt.
Resellern von der Agentur emion ist es ebenfalls nicht gestattet Kunden mit Hilfe der durch
emion entwickelten und eingesetzten Technik zur Suchmaschinenoptimierung eigenständig zu betreuen
und zu optimieren. Diese Regelung gilt auch über ein Ende der Zusammenarbeit beider Parteien hinaus.
Der Vertrag für die stetige Suchmaschinenoptimierung verlängert sich automatisch, falls nicht
anders schriftlich vereinbart um weitere 12 Monate, sollte der Vertrag nicht schriftlich 4 Wochen
vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei der Firma emion gekündigt worden sein.
Die erfolgsabhängigen Keywordabrechnungen erfolgen jeweils zum Monatsende wenn das Keyword
mindestens 16 Tage in den Top-Ten der zu berechnende Suchmaschine stand und beziehen sich immer
auf die im Vormonat erreichten Top-Ten-Platzierungen. Top-Ten Platzierungen sind die ersten 10
angezeigten Suchtreffer der jeweiligen Suchmaschine. Berechnungsgrundlage sind - wenn nicht
anders vereinbart - folgende Suchmaschinen: Google, Yahoo, MSN, Lycos und Fireball.
Die Berechnung und Optimierung bezieht sich immer auf die Hauptdomain sowie auf die optimierten
Unterseiten der Hauptdomain.
7. Vergütung
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und
im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur
ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von die Agentur emion mehr als 50 Km beträgt. Die reine
Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand
direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann die Agentur emion eine Handling Fee erheben.
Die Vergütung von der Agentur emion erfolgt gewöhnlich nach Zeitaufwand, der in der Regel monatlich
in ortsüblicher Höhe in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind
die jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Agentur
emion ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von emion erstellte Kostenvoranschläge oder
Budgetplanungen sind unverbindlich.
Nach erhalt des Auftrages wird eine Anzahlung von 50% fällig. Weitere 20% nach fertigstellung und
Abnahme der Prototypen. Weitere 20% werden nach prjektende in rechnung gestellt. Haben die Parteien
keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von der Agentur emion getroffen, deren Erbringung
der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für
diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von emion für ihre Leistungen
verlangten Vergütungssätze als üblich.
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8. Rechte
Die Agentur emion gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und
zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand
der Leistungen, elten die §§ 69 d und e UrhG. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben
ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die
Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen
nur widerruflich gestattet. Die Agentur emion kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren
Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
9. Schutzrechtsverletzungen
Die Agentur emion stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei.
Der Kunde wird die Agentur emion unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter
informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die Agentur emion - unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich
der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen,
die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
10. Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Agentur emion diese Pflichtverletzung zu vertreten
hat und die vertraglich festgelegten Dienstleistungen noch nicht ausgeführt wurden.
emion kann von einem Vertrag stets aus wichtigem Grund zurücktreten, insbesondere, wenn der
Kunde durch endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung den Vertragsbedingungen zuwiderhandelt.
emion behält sich das Recht vor, den Vertrag 10 Tage vor Ablauf des Monats zum Folgemonat zu kündigen.
11. Haftung
Die Agentur emion haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet die Agentur emion nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 5.000,00 Euro, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Agentur emion insoweit nicht,
als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem
Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Agentur emion.
12. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen
Zeitraum von einem Jahr danach keine freien oder festen Mitarbeiter von der Agentur emion
abzuwerben oder ohne Zustimmung von der Agentur emion anzustellen. Für jeden Fall der
schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur emion der
Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende
Vertragsstrafe - mindestens jedoch 10.000,00 Euro - zu zahlen.
13. Geheimhaltung, Presseerklärung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und
Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten
nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten
zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses
Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
Gleiches gilt auch für durch die Agentur emion erstellte Angebote an den Kunden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an
sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an
diesen Unterlagen geltend machen kann.
14. Schlichtung
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung
zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein
Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten,
wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Um ein Schlichtungsverfahren
durchzuführen werden die Parteien eine vereinbarte Schlichtungsstelle anrufen mit dem Ziel,
die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise,
vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede
der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab
Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht
bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen
den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der
Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
15. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung
des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Agentur emion darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.
Die Agentur emion darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde macht bei Abschluß des Vertrages sein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend.
16. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken
schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen,
die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen
Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lübeck.
- Lübeck im September 2005 -
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